Blower-Door-Messungen
im weiteren Raum des Ruhrgebietes

Seit 2002 führen wir als Ingenieurbüro Blower-Door-Messungen im weiteren Raum des Ruhrgebietes durch. Hierbei verwenden wir automatisierte Testgeräte, die ein hohes Maß an Zuverlässigkeit garantieren und eine unmittelbare Auswertung und auch die Verbesserung der Gebäudehülle noch während des Messvorgangs erlauben.

Wir bieten Einzelmessungen (z.B. eines Einfamilienhauses) einschließlich Leckageortung zu einem Pauschalfestpreis von € 300,- zzgl. MWST an.

Großobjekte, die sich nicht sinnvoll in Messabschnitte teilen lassen, können mit Mehrgebläseeinheiten (>= 3 Ventilatoren) gemessen werden. Als Sonderleistung zur Qualitätskontrolle bieten wir auch die a-Wert-Bestimmung einzelner Fenster mit Einordnung in Fensterklassen nach DIN EN 12207 an.

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Folgende Gebäude sind lohnende Objekte für eine Luftdichtheits-messung:

  • Gebäude mit beheiztem Keller bzw. Keller ohne wirksamen Luftabschluss zum übrigen Bauwerksvolumen.
  • Gebäude mit ausgedehntem Ständerbauwerk (das kann schon ein Steildach sein).
  • Alle älteren Gebäude: bei älteren Gebäude vergrößert sich die Luftundichtigkeit der Gebäudehülle mit zunehmendem Alter, weil viele Außenbauteile mit der Zeit ihre ursprüngliche Dichtfunktion verlieren (Schiefstellung von Fenstern und Türen, Versprödung der Dichtungen). Da sich erst vor wenigen Jahren ein Bewusstsein im Bauwesen für die Aspekte der Luftdichtigkeit gebildet hat, sind gröbere Mängel schon bei einem nur 10 Jahre alten Haus deutlich wahrscheinlicher als bei einem Neubau.
  • Gebäude, bei denen schon im reinen Betrieb deutliche Zugerscheinungen festgestellt werden können.

Die Luftdichtigkeits-messungen werden für folgende Zwecke gebraucht:

  • als obligatorisches Testat für alle Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (n50 <= 1,50). Insbesondere Anlagen mit Wärmerückgewinnung bedürfen einer besonders dichten Gebäudehülle.
  • als obligatorisches Testat für alle Gebäude mit einem nachgewiesenen Niedrigenergie-Niveau (z.B. KfW-Passivhausstandard, n50 <= 0,60).
  • zur Minderung der Lüftungswärmeverluste im Zusammenhang mit einem Nachweis nach der Energieeinsparverordnung. Nach Anfertigung eines Blower-Door-Tests dürfen in der Berechnung abgeminderte Lüftungswärmeverluste angesetzt werden.
  • zur Sicherstellung eines Rechtsanspruches. Die Herstellung einer ausreichend luftdichten Gebäudehülle ist schon seit einigen Jahren anerkannte Regel der Technik und gehört damit zu den festen Rechtsansprüchen des Bauherrn. Wenn Sie also der Meinung sind, dass es in Ihrer Wohnung “immer zieht”, ist der Blower-Door-Test das geeignete Instrument, um diese Empfindung objektiv zu untermauern. Weiteres hierzu finden Sie auf der Seite Grundlagen.

Rufen Sie uns unter folgender Nummer an oder nutzen Sie unsere PDF-Formulare um uns eine Angebotsanfrage oder Beauftragung zu senden.

Kontakt

Ingenieurbüro für Bauphysik
Dipl.-Ing. Arch (TU)
Manfred Hanneforth

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